Erstattungen

Steuererstattungen

Alle nicht anders erstatteten Beträge sind bei der Steuererklärung in Deutschland als sogenannte „außergewöhnliche Belastung“ anerkannt. Nach Abzug eines Eigenanteils erhalten Sie eine Steuererstattung entsprechend Ihres Steuersatzes. Zu den Honorarrechnungen dürfen Sie auch Ihre Reise-, Parkplatz- und, falls angefallen, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, addieren.

Damit Sie eine Erstattung einleiten können, erhalten Sie für die private Kranken (-zusatz-) Versicherung von mir quartalsweise eine Rechnung mit Zahlungsbestätigung und für das Finanzamt im Januar des Folgejahres eine Jahresrechnung mit Zahlungsbestätigung.

[vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12.01.2005, Az.: 3 K 2845/02 E]


Erstattungen durch die Private Krankenversicherung

Die gezahlten Therapiehonorare können entsprechend der von Ihnen gewählten Police von privaten Krankenversicherungen ganz oder teilweise erstattet werden.

Beihilfestellen erkennen Leistungen in Heilpraktikerpraxen, die auf den Bereich der Psychotherapie eingeschränkt sind, grundsätzlich nicht an.

WICHTIG! Bitte stellen Sie die Anfrage an Ihre PKV mit meinem Formular [Antrag PKV] bevor Sie das Treatment aufnehmen, da es nicht selten vorkommt, dass eine PKV die ersten Sitzungen erstattet und erst im Laufe der Behandlung sehr kostspielige Befunde und Gutachten verlangt, deren Kosten dann erfahrungsgemäß nicht an Sie erstattet werden. Darüber hinaus wird fast nie eine nachträgliche Kostendeckung erteilt. Mein Formular fordert die PKV vor Beginn der Therapie auf, zu allen Kostenpunkten verbindlich Auskunft zu geben. So wissen Sie vor Ihrer Entscheidung zu einem Treatment in meiner Praxis genau Bescheid, wie hoch Ihre Investition tatsächlich sein wird. 

Denken Sie daran: Alle von der PKV nicht erstatteten Beträge und Ihre Therapienebenkosten können auch Sie bei der Steuererklärung (s.o.) geltend machen.